Dieses Dokument dient der Erfassung der Daten für neue Managementmitglieder bei The Everlasting Legends.

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Nach Absenden der Mitwirkungsvereinbarung bekommst Du alle gemachten Angaben als PDF zusammengefasst.

§ 1 Vertraulichkeit
Die mitwirkende Person verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vereinstätigkeit bekannt gewordenen internen Informationen, Vereinsinterna sowie nicht öffentliche Inhalte vertraulich zu behandeln.

Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der Mitgliedschaft oder Zusammenarbeit hinaus, soweit gesetzlich zulässig.

§ 2 Datenschutz & Datenverarbeitung (DSGVO)
  1. Die mitwirkende Person verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zweckgebunden, rechtmäßig und gemäß DSGVO.
  2. Eine Nutzung personenbezogener Daten zu privaten oder vereinsfremden Zwecken ist untersagt.
  3. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich:
    • zur Mitglieder- und Projektverwaltung
    • zur Kommunikation
    • zur Verwaltung von Zugriffs- und Berechtigungen
  4. Nach Beendigung der Tätigkeit werden personenbezogene Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
  5. Die mitwirkende Person hat jederzeit das Recht auf:
    • Auskunft
    • Berichtigung
    • Löschung
    • Einschränkung der Verarbeitung
§ 3 Ehrenamtlichkeit
Die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich. Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
§ 4 Arbeitsergebnisse & Nutzungsrechte
Sämtliche im Rahmen der Vereinstätigkeit erstellten Inhalte, Unterlagen, Konzepte, Texte, Grafiken, Medien, Dokumentationen oder sonstigen Arbeitsergebnisse dürfen vom Verein zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt genutzt werden.
Sofern Urheber- oder Schutzrechte bei der mitwirkenden Person verbleiben, räumt diese dem Verein ein unentgeltliches, unwiderrufliches und übertragbares Nutzungsrecht ein.
Alle vereinsbezogenen Accounts, Zugänge, Dateien und Dokumentationen, die durch die mitwirkende Person erstellt oder verwaltet werden, sind Eigentum des Vereins und bei Beendigung der Tätigkeit vollständig und unverzüglich zu übergeben.
§ 5 Vereins-E-Mail & digitale Zugänge
Sofern der Verein der mitwirkenden Person eine Vereins-E-Mail-Adresse oder sonstige digitale Zugänge zur Verfügung stellt, dürfen diese ausschließlich für Vereinszwecke genutzt werden.
Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte sowie eine private Nutzung sind untersagt.
Nach Beendigung der Tätigkeit werden sämtliche Zugänge deaktiviert. Vereinsrelevante Inhalte sind dem Verein zu übergeben.
§ 6 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

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