Dieses Dokument dient der Erfassung der Daten für neue Managementmitglieder bei The Everlasting Legends.

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  • § 1 Geheimhaltung

    Das Mitglied verpflichtet sich, über sämtliche Vereinsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt im rechtlich zulässigen Umfang auch für den Zeitraum nach Beendigung der Mitgliedschaft oder der Zusammenarbeit.

     

    § 2 Datenschutz

    Nach §5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist es dem Mitglied untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten und/oder zu nutzen, d.h., dass derartige Daten nur zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit verwendet werden dürfen (Datengeheimnis). Jede unbefugte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung für andere Zwecke sind untersagt.

    Der Verein verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur für die Dauer der Mitgliedschaft oder der Zusammenarbeit aufzubewahren. Nach Beendigung der Tätigkeit werden alle personenbezogenen Daten, die nicht durch gesetzliche Aufbewahrungspflichten gedeckt sind, unverzüglich gelöscht.  Das Mitglied hat jederzeit das Recht, eine Übersicht über die gespeicherten Daten zu verlangen sowie deren Berichtigung oder Löschung zu beantragen.

    Das Mitglied stimmt zu, dass der Verein seinen Namen und seine Kontaktinformationen für Zwecke der Zugriffsberechtigung sowie der Mitgliederverwaltung speichert.

     

    § 3 Ehrenamtlichkeit

    Die Tätigkeit des Mitglieds im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgt auf ehrenamtlicher Basis. Es besteht kein Anspruch auf Vergütung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Vereinsvorstand kann nach eigenem Ermessen Aufwendungsersatz gewähren, sofern entsprechende Belege vorgelegt werden.

     

    § 4 Geistiges Eigentum, Arbeitsergebnisse

    Soweit das Mitglied Urheberrechte oder andere nicht übertragbare Schutzrechte an Arbeitsergebnissen erwirbt, wird dem Verein hinsichtlich aller Nutzungsarten ein Nutzungsrecht ohne räumliche, zeitliche oder inhaltliche Beschränkung eingeräumt.

    Alle Dokumente, Accounts und Zugänge, die das Mitglied in physischer oder virtueller Form bearbeitet, erstellt oder verwaltet, welche direkt mit dem Verein zu tun haben, sind Eigentum des Vereins. Nach Beendigung der Mitgliedschaft oder der Zusammenarbeit ist das Mitglied dazu verpflichtet, diese vollständig und sofort an den Verein zu übermitteln.

     

    § 5 Nutzung der Vereinsmailadresse

    Dem Mitglied kann für die Dauer seiner Tätigkeit eine Vereinsmailadresse zur Verfügung gestellt werden. Diese ist ausschließlich für Vereinszwecke zu nutzen. Jegliche private Nutzung oder Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Nach Beendigung der Tätigkeit wird der Zugang zur Vereinsmailadresse deaktiviert, und alle gespeicherten E-Mails, die für den Verein relevant sind, sind an den Verein zu übermitteln.

     

    § 6 Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Der Verein verpflichtet sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden